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Ambiente

 

Elektro- und Elektronikgeräte –
Informationen von Herstellern für gewerbliche Nutzer

 
Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) enthält eine Vielzahl von Anforderungen
an den Umgang mit Elektro- und Elektronikgeräten. Die wichtigsten sind hier zusammenge-
stellt.
 

1. Getrennte Erfassung von Altgeräten

Elektro- und Elektronikgeräte, die zu Abfall geworden sind, werden als Altgeräte bezeichnet.
Besitzer von Altgeräten haben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfas-
sung zuzuführen. Altgeräte gehören insbesondere nicht in den Hausmüll, sondern in spezielle
Sammel- und Rückgabesysteme.

 

2. Batterien und Akkus sowie Lampen

Besitzer von Altgeräten haben Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät um-
schlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden kön-
nen, im Regelfall vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle vom Altgerät zu trennen. Dies gilt
nicht, soweit Altgeräte einer Vorbereitung zur Wiederverwendung unter Beteiligung eines öf-
fentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers zugeführt werden.

 

3. Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten

Um Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten zu schaffen, arbeiten wir mit mehreren qua-
lifizierten Recyclingunternehmen zusammen. Wenn ein von uns hergestelltes Gerät zu einem
Altgerät geworden ist und Sie es zurückgeben möchten, wenden Sie sich bitte an:

 

4. Datenschutz-Hinweis

Altgeräte enthalten häufig sensible personenbezogene Daten. Dies gilt insbesondere für Ge-
räte der Informations- und Telekommunikationstechnik wie Computer und Smartphones. Bitte
beachten Sie in Ihrem eigenen Interesse, dass für die Löschung der Daten auf den zu entsor-
genden Altgeräten jeder Endnutzer selbst verantwortlich ist.

 

5. Bedeutung des Symbols „durchgestrichene Mülltonne“

Das auf den Elektro- und Elektronikgeräten regelmäßig abgebildete Symbol ei-
ner durchgestrichenen Mülltonne weist darauf hin, dass das jeweilige Gerät am
Ende seiner Lebensdauer getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen
ist.